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Anlässe - Enlarged Games
Anweisungen betreffend “Enlarged SO-Games” für die
Sportgruppen
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Die Enlarged SO-Games sind nicht Welt Spiele sondern Einladungen von
Europaländern.
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Die Einladung erfolgt für jeweils maximal
8 AthletInnen, 2 Leiter.
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Das Selektionsverfahren für
die Enlarged Games ist wie folgt:
3.1 Die Einladung muss eine Sportart, die in der Schweiz
eine gute Grundlage und Verbreitung hat, betreffen.
3.2 Es sollte in der betreffenden Sportart ein Techn.Assistent
Special Olympics Schweiz oder mindestens ein Techn.Mitarbeiter
verantwortlich
sein, der die Koordination und Organisation der Einladung/Beteiligung übernehmen
kann.
3.3 Potentielle TeilnehmerInnen werden von der Nat. & Tech.Leitung
selektionniert unter Berücksichtigung ihrer Kapazität, ihrer
Region (Sprachen möglichst gleich wie Einladungsland)
und ihrer sportlichen Entwicklung.
3.4 Special Olympics Schweiz kann nur für die Administration Unterstützung
gewähren. Die Gesamtaufgabe muss von der Sportgruppe geleistet werden
(Anmeldungsformulare ausfüllen usz…)
3.5 Special Olympics Schweiz kann vorläufig keine finanzielle Unterstützung
gewähren. Sämtliche Kosten, die bei einer Teilnahme anfallen,
gehen über die Gruppen bzw. über die TeilnehmerInnen. Die Unterkunfts-
Mahlzeiten und Transferkosten werden vom lokalen Organisationkomitee übernommen.
3.6 Ausrüstung: Damit Special Olympics Schweiz immer gleich Auftritt
im Ausland, stellen wir Ihnen eine Ausrüstung zur Verfügung.
Nur die Reinigungskosten müssen von der Delegation übernommen
werden.
Die Ausrüstung wird Ihnen ausgeliehen und muss komplett und in Ordnung
zurückgestattet werden (nicht gewaschen). Der Hauptleiter der Delegation
muss die Ausrüstungen in Rossens auswählen und abholen.
(Auswahl: Warme Jacke, Regenjacke, Training, Polo + Shorts,
Sporttasche und Rucksack). Wir bitten Sie ein Rendez-Vous
im voraus abzumachen
(tel. Nr. 026 402 00 45)
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Die teilnehmenden Sportgruppen
verpflichten sich den Grundsätzen von Special Olympics International
nachzukommen, als offizielle Eingeladene Vertreter der Schweiz.
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Verbindungen
zu den Medien haben unter den Bedingungen von Special Olympics International
zu erfolgen.
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Werbung (Bekleidung, Signete, Drucke usw…) müssen
nach den Richtlinien von Special Olympics International
gehalten werden.
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Bei Datenüberschneidungen haben die Nationalen
Special Olympics Anlässe Priorität gegenüber denjenigen
vom Ausland.
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Der Grundsatzentscheid über Annahme oder Ablehnung
der Einladung bleibt bei der Nat. & Tech.Leitung und dem
Leitenden Ausschuss von Special Olympics Schweiz.
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Jede Gruppe
die an “Enlarged SO-Games” teilgenommen hat ist
gebeten einen Bericht mit Photos und möglicherweise
mit Anekdoten an Special Olympics Schweiz zu senden.
Rossens, Oktober 2005