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Weitere Anlässe - Enlarged Games

Anweisungen betreffend “Enlarged SO-Games” für die Sportgruppen

  1. Die Enlarged SO-Games sind nicht Welt Spiele sondern Einladungen von Europaländern.

  2. Die Einladung erfolgt für jeweils maximal 8 AthletInnen, 2 Leiter.

  3. Das Selektionsverfahren für die Enlarged Games ist wie folgt:

    3.1 Die Einladung muss eine Sportart, die in der Schweiz eine gute Grundlage und Verbreitung hat, betreffen.

    3.2 Es sollte in der betreffenden Sportart ein Techn.Assistent Special Olympics Schweiz oder mindestens ein Techn.Mitarbeiter verantwortlich sein, der die Koordination und Organisation der Einladung/Beteiligung übernehmen kann.

    3.3 Potentielle TeilnehmerInnen werden von der Nat. & Tech.Leitung selektionniert unter Berücksichtigung ihrer Kapazität, ihrer Region (Sprachen möglichst gleich wie Einladungsland) und ihrer sportlichen Entwicklung.

    3.4 Special Olympics Schweiz kann nur für die Administration Unterstützung gewähren. Die Gesamtaufgabe muss von der Sportgruppe geleistet werden (Anmeldungsformulare ausfüllen usz…)

    3.5 Special Olympics Schweiz kann vorläufig keine finanzielle Unterstützung gewähren. Sämtliche Kosten, die bei einer Teilnahme anfallen, gehen über die Gruppen bzw. über die TeilnehmerInnen. Die Unterkunfts- Mahlzeiten und Transferkosten werden vom lokalen Organisationkomitee übernommen.

    3.6 Ausrüstung: Damit Special Olympics Schweiz immer gleich Auftritt im Ausland, stellen wir Ihnen eine Ausrüstung zur Verfügung. Nur die Reinigungskosten müssen von der Delegation übernommen werden.
    Die Ausrüstung wird Ihnen ausgeliehen und muss komplett und in Ordnung zurückgestattet werden (nicht gewaschen). Der Hauptleiter der Delegation muss die Ausrüstungen in Rossens auswählen und abholen.
    (Auswahl: Warme Jacke, Regenjacke, Training, Polo + Shorts, Sporttasche und Rucksack). Wir bitten Sie ein Rendez-Vous im voraus abzumachen (tel. Nr. 026 402 00 45)

  4. Die teilnehmenden Sportgruppen verpflichten sich den Grundsätzen von Special Olympics International nachzukommen, als offizielle Eingeladene Vertreter der Schweiz.

  5. Verbindungen zu den Medien haben unter den Bedingungen von Special Olympics International zu erfolgen.

  6. Werbung (Bekleidung, Signete, Drucke usw…) müssen nach den Richtlinien von Special Olympics International gehalten werden.

  7. Bei Datenüberschneidungen haben die Nationalen Special Olympics Anlässe Priorität gegenüber denjenigen vom Ausland.

  8. Der Grundsatzentscheid über Annahme oder Ablehnung der Einladung bleibt bei der Nat. & Tech.Leitung und dem Leitenden Ausschuss von Special Olympics Schweiz.

  9. Jede Gruppe die an “Enlarged SO-Games” teilgenommen hat ist gebeten einen Bericht mit Photos und möglicherweise mit Anekdoten an Special Olympics Schweiz zu senden.
Rossens, Oktober 2005